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Keine anonyme W-LAN-Nutzung

Artikel aus Frankfurter Allgemeine-Wirtschaft
15.09.2016, von Hendrik Wieduwilt, Berlin

Das W-LAN ohne Passwort für andere öffnen? Das geht nach einem Urteil jetzt einfacher. Eine Einschränkung bleibt.

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat  die Verantwortlichkeit für offene Internetzugänge präzisiert: Künftig kann man zwar Dritten einen W-LAN-Zugang eröffnen, ohne Abmahnungen durch Anwälte zu befürchten. Allerdings hat sich das Gericht auch für Passwortschutz und die Identifizierung der Nutzer ausgesprochen.

Demnach haftet, wer einen Internetanschluss über W-LAN anbietet, zwar nicht auf Schadensersatz und muss auch keine Anwaltskosten begleichen, wenn etwa die Musikindustrie klagt. Allerdings kann der Betreiber nach Ansicht der Richter verpflichtet werden, die Identität der Nutzer abzufragen und den Zugang durch ein Passwort zu schützen.

So könne ein Ausgleich geschaffen werden zwischen dem Geistigen Eigentum der Kreativindustrie, der unternehmerischen Freiheit der W-LAN-Betreiber und dem Informationsinteresse der Nutzer.

Funknetz nicht ausreichend gesichert

Auslöser in dem Fall ist Tobias McFadden, Netzaktivist und Mitglied der Piratenpartei. Er hatte in seinem Geschäft für Licht- und Tontechnik kostenlos ein öffentliches Funknetz eingerichtet, um Kunden anzulocken. Im Jahr 2010 bot ein Nutzer über dieses Netzwerk ein Musikwerk zum Herunterladen an; der Rechteinhaber Sony Music Entertainment zog vor Gericht, der Pirat sollte 800 Euro zahlen.

McFaddens Funknetz war nicht ausreichend gesichert, so dass er also möglicherweise mittelbar Sonys Rechte verletzte, entschied das Landgericht München I, legte den Fall aber den Luxemburger Richtern vor.