Sicherheitstechnische Einrichtungen werden benötigt um die Verbesserung der Sicherheit von Gebäuden zu gewährleisten.
Sicherheitstechnische Systeme im Brandschutz sind sehr umfangreich.
Typische Einsatzgebiete sind:
- Sicherheitstechnik Gebäude (Baulicher Brandschutz)
- Leitungsanlagen in Gebäuden
- Brandschotts
- Fluchttürüberwachung
- Feststellanlagen
Zutrittskontrolle - Zeiterfassung
- Videoüberwachung
- Einbruchmeldeanlagen
- Raumüberwachung
- Brandmeldeanlagen
- Alarmanlagen
- Löschanlagen
- Brandverhinderungsanlagen
- Elektroakustische Anlagen
- Störmeldeanlagen
- Gebäudemanagementsysteme
- Datenpunkte
- Blitz- und Überspannungsschutz
- Überfallmeldesysteme
- sabotageschützte Schlösser und Schließanlagen
- Klimatisierungsanlagen zur Entrauchung von Treppenhäusern durch Überdruck
Besonders beim Brandschutz sind viele technischen Einrichtungen im Einsatz.
Unter Brandschutz versteht man alle Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes (Feuer und Rauch) oder die Ausbreitung eines Brandes vorbeugen (vorbeugender Brandschutz oder Brandverhütung), und welche die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten bei einem Brand ermöglichen (abwehrender Brandschutz).
Mein Schwerpunkt liegt bei der:
Brandmeldetechnik nach DIN 14675
Durch eine Zertifizierung als verantwortliche Person für Brandmeldeanlagen nach DIN 14675 für die Phasen 6 – 11, kann ich Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung stehen.

Schema einer Brandmeldeanlage Quelle: Minimax GmbH & Co. KG
Rauchwarnmelder nach DIN 14676
Tagtäglich gibt es in Deutschland Brände. Brände in unterschiedlichsten Dimensionen, angefangen bei Kellerbränden, über Fettbrände, Zimmerbrände bis hin zu kompletten Wohnungsbränden.
Eines haben diese Feuer gemeinsam: Sie sind eine große Gefahr für Menschen.
Die Rauchmelderpflicht für privaten Wohnraum gilt in allen 16 Bundesländern. Die Landesbauordnung in den jeweiligen Bundesländern regelt die Details zu Terminen und Fristen sowie zur Rauchmelder-Installation und Wartung.
Die Rauchmelderpflicht ist in allen Bundesländern bei Neu-und Umbauten Pflicht. In 15 von 16 Bundesländern gilt die Rauchmelderpflicht auch für Bestandsbauten. In Berlin und Brandenburg endet hier die Übergangsfrist für Bestandsbauten am 31.12.2020. Spätestens bis zu diesem Zeitpunkt sind alle Bestandsbauten in Berlin und Brandenburg mit Rauchmeldern auszustatten. Die Rauchmelderpflicht Sachsen sieht vor, dass eine Rauchmelder-Installation nur in Neu- und Umbauten erfolgen muss, nicht für den Bestand.
In einigen Bundesländern wie beispielsweise Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein ist die Rauchmelderpflicht nun schon 10 Jahre gültig. In diesem Bundesländern ist es wichtig, die Rauchmelder nach 10 Jahren rechtzeitig auszutauschen.
Allgemein gilt die Rauchwarnmelderpflicht für Neubauten, Umbauten sowie Bestandsbauten in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren und Treppen innerhalb von Wohnungen, die als Rettungswege gelten.
Über das Infoportal Rauchmelder Retten leben können Verbraucher sich ebenfalls Informationen Rund um das Thema holen.