Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung darf regulatorisch eingeschränkt werden, um den Einsatz der Vectoring-Technologie zu ermöglichen!
VDSL2-Vectoring: Telekom darf im Nahbereich (500 Meter vom HVt) bis zu 100 MBit/s ausbauen!
Um das Thema den Menschen näher zu bringen, habe ich einige Informationen aus dem Internet dazu gesammelt.
Bericht vom September 2016
Nach einem sehr langen und steinigen Weg ist das Thema Vectoring im Nahbereich (HVTs) nun endgültig durch die Bundesnetzagentur abgeschlossen. Als Ergebnis wurde der Deutschen Telekom der Vectoring-Ausbau der etwa 8.000 Vermittlungsstellen in ganz Deutschland nun genehmigt. Zuvor hatte die Bundesnetzagentur zwei Anträge an die EU-Kommission gesandt. Nachdem der erste Antrag mit der exklusiven Telekom-Zusage durch die EU-Kommission abgelehnt wurde, hat die Bundesnetzagentur den Antrag überarbeitet und erneut nach Brüssel gesendet.
Als Antwort erhielt die deutsche Regulierungsbehörde grünes Licht, allerdings mit Auflagen. So muss der Telekommunikations-Riese den Konkurrenten weiterhin den Zugang zur letzten Meile mit gewöhnlichen (A)DSL-TALs (Teilnehmeranschlussleitung) erlauben. Zusätzlich muss die Telekom ein so genanntes „virtuell entbündeltes Zugangsprodukt“ (VULA) als TAL-Ersatz an die Konkurrenz entrichten, da die VDSL2-Vectoring-Technologie ausschließlich von einem Provider angeboten werden kann.
Für die Deutsche Telekom ist es der „Supertag“, für die Provider-Verbände ist es dagegen „ein schwarzer Tag“. Der Grund für die Verzögerung beim Thema „Vectoring im Nahbereich“ liegt vor allem an den zahlreichen Diskussionen zwischen der Deutschen Telekom und den Provider-Verbänden, wie BREKO, VATM oder auch BUGLAS. Zusammen mit der Deutschen Telekom wurden nun seit vielen Monaten mehrere Sitzungen mit der Bundesnetzagentur abgehalten
Für die Provider-Verbände „ein schwarzer Tag“
Die Verbände vertreten die Ansicht, dass die Vectoring-Technik den Glasfaserausbau immens ausbremsen würde. Dabei berufen sie sich auf FTTH (Fiber to the Home) und FTTB (Fiber to the Building) . Die Vectoring-Technik stellt mit FTTC (Fiber to the Curb) allerdings einen Zwischenschritt dar, denn das Glasfaserkabel wird per Outdoor-DSLAM-Verfahren bis zu den Kabelverzweigern geführt. Von da aus geht es dann per Kupferkabel zu den Haushalten weiter.
Und was heist das nun für die anderen Provider?
Damit die Telekom ihr nun zumindest von der Bundesnetzagentur genehmigtes VDSL-Vectoring-Angebot realisieren und VDSL mit 100 MBit/s auch im Nahbereich (500 Meter) von der Vermittlungsstellen realisieren kann, müssen bestehende VDSL-Anbieter mit eigener Infrastruktur die Vermittlungsstellen räumen. Das heißt im Klartext, die Telekom darf ihren Mitbewerbern mit dem Segen der Bundesnetzagentur den Zugang zur Letzten Meile kündigen. Im nun veröffentlichten Konsolidierungsentwurf der Bundesnetzagentur, der nach Brüssel notifiziert wurde, wurden dazu die Regeln festgelegt.
Eine Kündigung bestehender Vorleistungen ist demnach frühestens zum 1. Dezember 2017 möglich. Bis dahin können Kunden also die VDSL-Leitungen bei alternativen Anbietern, die nicht die Infrastruktur der Telekom nutzen, in jedem Fall weiter nutzen. Möglich ist dann aber, dass die Wettbewerber ihre Vorleistungen bei der Telekom als Bitstrom-Zugang einkaufen. Dann jedoch wird die eigene in den Vermittlungsstellen aufgebaute Technik wertlos. Dazu wurden im Entwurf Kompensationsregelungen festgelegt. Entscheidet sich der Wettbewerber, den VDSL-Anschluss auf die Telekom-Infrastruktur zu migrieren, kann die Kündigung der Hvt-TAL auch früher erfolgen.
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