Künftig können auch private Betreiber ihr WLAN für andere öffnen, ohne wegen Rechtsverletzungen Dritter haftbar gemacht werden zu können.
Bericht Spiegel Online v. 17.06.2016
Nach dem Bundestag ließ auch der Bundesrat entsprechende Änderungen des Telemediengesetzes passieren.
Der Streit um die Abschaffung der sogenannten Störerhaftung für WLAN-Hotspots in Deutschland dauerte über sechs Jahre. Der Bundesrat hatte in dem Prozess auf eine explizite Absage an das Prinzip gedrungen.
Nach Ansicht von Experten der Regierungskoalition im Bund gehört die Gefahr von Schadenersatzansprüchen oder kostenpflichtigen Abmahnungen für Rechtsverletzungen Dritter damit der Vergangenheit an. Cafés, Flughäfen, Restaurants oder Hotels sollen ihren Kunden nun einen Zugang zum Internet bereitstellen können, ohne bei Missbrauch durch ihre Gäste in die Gefahr zu geraten, haftbar gemacht werden zu können.
Gefahr von Abmahnungen nicht völlig gebannt?
Kritik kam weiterhin aus einigen Bundesländern. Sie sehen auch in der neuen Fassung der Novelle die Gefahr von Abmahnungen nicht völlig ausgeräumt. Zwar würden private WLAN-Anbieter nun wie Host-Provider angesehen, doch ein Ausschluss von Haftungsansprüchen im Zuge von Unterlassungsansprüchen werde lediglich in einer angefügten Begründung formuliert. Diese sei aber nicht rechtsbindend.
Ein entsprechender Entschließungsantrag wurde jedoch nicht beschlossen. Dieser Antrag hatte regelmäßige Überprüfungen vorgesehen, ob die verfolgten Ziele tatsächlich erreicht werden.
Zusätzlich war gefordert worden, das Gesetz nach einem noch ausstehenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs erneut zu prüfen. Dort soll geklärt werden, ob Sony Music Entertainment von dem Betreiber eines WLAN-Hotspots Schadenersatz wegen Urheberrechtsverletzungen Dritter fordern könne.
Es werde weiterhin zu beobachten bleiben, ob die gesetzliche Regelung ausreiche, teilte etwa die Niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne) mit. „Wenn sich herausstellt, dass die mit der Gesetzesänderung verfolgten Ziele nicht erreicht werden können, bedarf es einer weiteren Anpassung des Telemediengesetzes.“ Die Bundesregierung will das Gesetz 2018 überprüfen.
Nachdem das neue Gesetz den Bundestag passiert hatte, kündigten einige auf Abmahnungen spezialisierte Kanzleien an, auch künftig bei entsprechenden Verstößen weiterhin Abmahnungen verschicken zu wollen.
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